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Agenda 21 - Soziale Ziele


Die Agenda 21 enthält in verschiedenen Kapiteln Formulierungen von sozialen Zielen. Eines der zentralen Ziele ist dabei der Kampf gegen die Armut (Kapitel 3: Nachhaltige Sicherung der Existenzgrundlagen armer Bevölkerungsgruppen - Armutsbekämpfung). Die Bekämpfung der Armut wird als die gemeinsame Verantwortung und eine Hauptaufgabe aller Länder, der Vereinten Nationen und der Nichtstaatlichen Organisationen angesehen. Die Agenda 21 macht zudem deutlich, dass die Bekämpfung der Armut einhergehen muss mit einer auf nachhaltige Bewirtschaftung der Ressourcen ausgerichteten Entwicklungspolitik.

Kap. 3 beschreibt die wichtigsten Ziele sowie Methoden und Instrumente der Armutsbekämpfung sowie der nachhaltigen Sicherung der Existenzgrundlagen armer Bevölkerungsgruppen. Die Armut hat so viele Ursachen, dass es aber nicht eine Lösung allein für alle Probleme in allen betroffenen Ländern geben kann. Vielmehr müssen länderspezifische, integrierte Programme der Armutsbekämpfung erarbeitet und günstige internationale Rahmenbedingungen geschaffen werden.

Ziel der Armutsbekämpfung:

Allen Menschen soll mit besonderer Vordringlichkeit die Möglichkeit zur nachhaltigen Sicherung ihrer Existenz gegeben werden.

Unterziele sind dabei:
  • die Befähigung aller Menschen, sich ihren Lebensunterhalt auf erträgliche Weise selbst zu verdienen
  • die Stärkung der Unabhängigkeit der Armen, keine Abhängigkeit von ausländischer Hilfe und Nahrungsmittellieferungen
  • Zugang zu Land, natürlichen Ressourcen und Geldmitteln
  • bessere Bildung und Ausbildung
  • Familienplanung
  • Gleichberechtigung von Mann und Frau.


Im Einzelnen sind nach Agenda 21 folgende Maßnahmen vorgesehen, wobei zu deren Umsetzung, so die Agenda, auswärtige Hilfe auf finanzieller und wissenschaftlicher Ebene erforderlich ist:
  • Voraussetzungen schaffen für eine armutsorientierte Entwicklung durch die Regierungen der Entwicklungsländer (z. B. durch Dezentralisierung, Delegation von Verantwortung, Regelung der Pachtverhältnisse, Zugang zu Landbesitz, Kreditsysteme, Infrastruktur, Gestaltung der nationalen Budgets)
  • Bevölkerung auf lokaler Entscheidungsebene beteiligen
  • Nichtstaatliche Organisationen beteiligen
  • die kulturellen Identität und Rechte eingeborener Bevölkerungsgruppen berücksichtigen
  • nachhaltiges Wirtschaftswachstum fördern
  • Zielgruppen (z. B. Frauen, Flüchtlinge, Landlose, kleine Handwerker und Bauern) und besonders strukturschwache Gebiete identifizieren
  • Arbeitsplätze schaffen.


Ein Beispiel: Für eine armutsorientierte Entwicklung sollen die Regierungen der Entwicklungsländer die Voraussetzungen schaffen, u.a. durch Übertragung (Delegation) von Verantwortung. Gedacht ist dabei an lokale Institutionen, Frauengruppen und Nichtstaatliche Organisationen. Diese sieht die Agenda als wichtige Quellen der Neuerung und Aktion auf lokaler Ebene und hält sie erwiesenermaßen für fähig, zu einem erträglicheren Lebensunterhalt beizutragen.

Weitere soziale Ziele sind z.B. zu finden in:

Kap.

Ziel

Unterziele

'

6

Schutz und Förderung der menschlichen Gesundheit

  1. zuverlässige Versorgung mit sauberem Trinkwasser, einwandfreien Nahrungsmitteln, Hygiene und Basismedikamenten
  2. Ausbau der Gesundheitserziehung
  3. Verringerung der Kindersterblichkeit
  4. Reduzierung der durch die Umweltverschmutzung bedingten Gesundheitsrisiken


  1. Umweltverschmutzung beeinträc'h'tigt die Gesundheit
  2. Vorbeugung vor Krankheiten und Behandlung zuhause ermöglichen; Versorgung mit wichtigen Medi'kamenten; Impfungen, speziell Ausrotten von Guineawurm-Infektionen und Kinderlähmung; Kontrolle von Flussblindheit und Lepra, AIDS und Tbc; Schutz vor sexueller Ausbeutung und Au's'beutung am Arbeitsplatz
  3. Bekämpfung von Geburtsschäden, Infektionen der Atemwege, Durch'fall und Unterernährung
  4. Kontrolle von Luftverschmutzung im Freien und in Innenräumen; si'chere Abfallentsorgung; Kontrolle der Verteilung und des Einsatzes von Pestiziden


24

Globaler Aktionsplan für Frauen zur Erzielung einer nachhaltigen und gerechteren Entwicklung

  1. Beteiligung von Frauen an der Bewirtschaftung von Ökosystemen und am Umweltschutz im eigenen Land
  2. stärkere Berücksichtigung von Frauen als politische Entscheidungsträger
  3. Überwindung aller denkbaren rechtlichen, administrativen, gesellschaftlichen Hindernisse für Frauen, um ihnen die volle Teilnahme an einer nachhaltigen Entwicklung und im öffentlichen Leben zu ermöglichen
  4. Verbesserung des Zugangs zu Bildungsmöglichkeiten aller Art
  5. Zugang zu Krediten, Land und anderen Ressourcen


  1. Geschlechterspezifische Arbeit's'tei-lung und Belastung, Eigentums- und Nutzungsrechte für natürliche Ressourcen und unterschiedliches Nutzerverhalten sollen noch stä'r'ker als zuvor berücksichtigt we'r'den.
  2. Frauen spielen eine wesentliche Rolle bei der Entwicklung nachha'l'tiger und umweltgerechter Ko'n'sum- und Produktionsweisen und von Ansätzen zur Bewirtschaftung natürlicher Re's'sourcen.
  3. Bildung, Eigentumsrechte, Rollen'verteilung in der Familie und im Staat
  4. Der Anteil an Analphabeten ist unter der weiblichen Landbevölke'rung am höchsten.
  5. Wo Frauen kein Land besitzen dürfen, können sie auch keine Kreditsicherheit für klassische Ge'schäftsbanken vo'rweisen.


[ Zuletzt geändert: 28.11.2006 15:43:13 ]