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Aalborg-Charta / Lokale Agenda 21, 1994


1992 wurde die Agenda 21, die mit ihren 40 Kapiteln alle wesentlichen Politikbereiche einer umweltverträglichen, nachhaltigen Entwicklung anspricht, von über 170 Staaten als Aktionsprogramm mit konkreten Handlungsaufträgen für das 21. Jahrhundert verabschiedet.

In Kapitel 28 d der Agenda 21 wird die Teilnahme und Mitarbeit der Kommunalverwaltungen hervorgehoben. In Abschnitt 28.2 ist ein konkreter Zeitplan vorgegeben. Wichtigste Vorgabe ist, dass sich bis 1996 die Mehrzahl der Kommunalverwaltungen der einzelnen Länder gemeinsam mit ihren Bürgern einem Konsultationsprozess unterzogen haben und einen Konsens hinsichtlich einer "kommunalen Agenda 21" für die Gemeinschaft erzielt haben soll.

1994 fand im dänischen Aalborg ein internationales Treffen von Kommunalverwaltungen zur Lokalen Agenda 21 statt. In der Charta von Aalborg verpflichten sich die unterzeichnenden Städte, in einen Prozess zur Verwirklichung einer Lokalen Agenda 21 einzutreten und entsprechende langfristige Handlungsprogramme aufzustellen.

Die lokale Agenda 21 betrifft nahezu alle Bereiche des kommunalen Handelns. 1995 hat der Deutsche Städtetag (DST) eine erste Orientierung für die eigenständige Entwicklung einer solchen Agenda vorgelegt ("Städte für eine umweltgerechte Entwicklung. Materialien für eine Lokale Agenda 21"), wobei der Schwerpunkt deutlich auf dem Handlungsfeld "Kommunaler Umweltschutz" lag. Andere Bereiche wie Stadtentwicklungsplanung oder Wirtschaftsförderung sind zum Teil noch in der Entwicklung.

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[ Zuletzt geändert: 08.03.2010 11:07:08 ]